Tagespflege St. Josef
Für viele Menschen wird im Alter eine Hilfe zur Bewältigung des Alltags notwendig. Angehörige, zumal wenn sie berufstätig sind, können diese Aufgabe nur schwer alleine meistern. Die Tagespflege bietet hier eine sinnvolle Unterstützung und stellt eine gute Alternative zum Heimaufenthalt dar.
Gut zu wissen
Unsere Tagespflege kann je nach Wunsch für einen bis fünf Tage (Montag bis Freitag) pro Woche besucht werden und ist in der Zeit von 8.30 bis 16 Uhr geöffnet. Sie kann flexibel, tages- oder wochenweise und auch bei kurzfristigem Bedarf in Anspruch genommen werden und steht bis zu 14 Gästen zur Verfügung.
Unsere Angebote richten sich an
- Senioren, die sich Begegnung und gemeinsame Aktivitäten wünschen
- hilfsbedürftige Menschen, auch mit Demenz, deren Alltagskompetenzen qualifizierte Mitarbeitende aufrechterhalten und fördern
- Menschen in Krisensituationen, etwa nach dem Verlust des Partners sowie
- hilfs- und pflegebedürftige Menschen, die Unterstützung brauchen.
Der Tagesablauf
- Zwischen 8.30 und 9 Uhr Eintreffen der Gäste (auf Wunsch steht ein Fahrdienst zur Verfügung)
- gemeinsames Frühstück
- Beschäftigungsangebote wie Sitzgymnastik, Bewegungsspiele, Gedächtnistraining, Gesellschaftsspiele
- gemeinsames Mittagessen
- Ruhepause - ruhige Beschäftigungsangebote oder die Möglichkeit in gemütlichen Schlafsesseln zu ruhen
- Kaffeezeit mit anschließender Nachmittagsbeschäftigung
- Verabschiedung der Tagesgäste gegen 16 Uhr
All das sind Angebote! Rückzug und Ruhe sind jederzeit möglich. Für alles stehen neue, freundliche und großzügige Räume zur Verfügung. Unsere Gäste - selbstverständlich auch Rollstuhlfahrer - können im Radius von 10 Kilometern den hauseigenen Fahrdienst für den Weg zu uns und wieder nach Hause nutzen. Die Uhrzeiten dafür sprechen wir gerne flexibel ab.
Die Kosten
Unsere Leistungen (Mahlzeiten und Getränke inklusive) berechnen wir nach Tagesentgeltsätzen, welche je nach Pflegebedürftigkeit unterschiedlich sein können.
Es kann sowohl privat, als auch - bei anerkannter Pflegebedürftigkeit - über die Pflegekasse abgerechnet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Kosten anteilig auch mit dem Amt für Arbeit und Soziales abgerechnet werden.